AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines
1.1 Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Andere Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

II. Auftragsbestätigungen
2.1 Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Bestellers ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Falle erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers zustande. Aus der Ablehnung von Aufträgen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten. Mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.

III. Preise und Zahlung
3.1 Es gelten mangels anderer Vereinbarung unsere zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Diese verstehen sich für Lieferungen ab Lager in Euro.
3.2 Der Rechnungsbetrag
3.2.1 Bei erfolgreicher und mangelloser Lieferung, ist der Rechnungsbetrag bei Aus- und Zustellung sofort und ohne Abzug fällig.
3.2.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Wolfgang Kleinrath, Fotografie und Werbedesign.
3.2.3 Bei Zahlungsunfähigkeit sowie bei Verstreichenlassen mehrerer Zahlungserinnerungen und –aufforderungen, werden juristische Schritte eingeleitet oder die Ware je nach Produktausführung wieder von der Firma Wolfgang Kleinrath – Fotografie und Werbedesign eingefordert bzw. abgeholt.
3.2.4 Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 15% p.A., sowie Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen.
3.3 Aufträge für Neukunden werden ausschließlich gegen Vorauskassa durchgeführt.
3.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nurinsoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Mängelansprüche
4.1 Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche – Gewähr wie folgt:
4.2 Sachmängel
4.2.1 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer binnen 5 Werktage ab Erhalt der Ware schriftlich zu melden.
4.2.2 Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen, wie z.B. Produktionsausfall, etc. befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
4.2.3 Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht auf Aufhebung des Vertrages (Wandlung), wenn der Lieferer innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
4.2.4 Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind. Beim Verkauf von gebrauchten Produkten.
4.2.5 Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungendes Liefergegenstandes.
4.3 Mängelrüge: Der Käufer ist verpflichtet, Mängel gemäß § 377 UGB binnen fünf Tagen zu rügen. Unterlässt er die rechtzeitige Rüge, so verliert der Käufer Ansprüche auf Gewährleistung (§ 922 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus dem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§ 871 ff ABGB). Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. 
4.4 Reklamationen, entstanden durch Schäden, Verarbeitungsfehler etc. bei beigestellten Textilien & Produkten können nicht angenommen werden. Die Haftung für einen Ersatz trägt der Kunde. 

V. Verjährung
5.1 Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

VI. Abnahme
6.1 Der Besteller verpflichtet sich bei der Abnahme- bzw. Funktionsprüfung und bei der Erstellung der entsprechenden Protokolle mitzuwirken.

VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
7.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der Verweisungsnormen (insbesondere IPR) und des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist 1160 Wien, wenn der Besteller Unternehmer, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.